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Re: Besuch der "Schleswig-Holstein" in Haifa

Autor: Albrecht Kolthoff (2004-05-05 18:36:01)

Erich Pfennig wrote:

>On Tue, 04 May 2004 14:41:39 +0200, Albrecht Kolthoff wrote:
>
>
>>>> Hier hast du wiederum wenig begriffen. Eine Klagewelle aus Deutschland auf
>>>> Herausgabe ehemaligen Besitzes in Polen würde eine Wiederaufnahme von
>>>> Reparationsforderungen seitens polnischer Stellen bedeuten, und zwar an die
>>>> Bundesrepublik Deutschland.
>>>
>>>Vielleicht. Es hat bisher niemand gefragt, ob die Bevölkerung
>>>mit dem was irgendwelche Regierungen - rot oder schwarz - auf
>>>diesem Gebiet verbrochen haben, einverstanden ist.
>>
>> Welche rote oder schwarze Regierung hat denn einen Weltkrieg und dann
>> auch noch die Niederlage in diesem Weltkrieg verbrochen?
>
>Eben und trotzdem haben diese Regierungen nicht die Eigentumsinteressen
>Deutscher gegenüber Polen und Tschechien aktiv vertreten.

Was meinst du jetzt mit "trotzdem"?

Die deutsche Regierung, deren Maßnahmen zur Kriegsniederlage, dem Potsdamer
Abkommen und allen betreffenden Folgen geführt haben, war zwar nicht gerade
gewählt worden, aber die Eigentumsinteressen von Deutschen hat sie mit ihren
Handlungen gewiss nicht vertreten.

Die späteren deutschen Regierungen waren dagegen nicht für die Folgen der
Maßnahmen der früheren Regierung verantwortlich, dafür sind sie aber gewählt
worden.

> Deshalb ist es
>auch nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen das Heft selbst in die Hand
>nehmen.

Das ist deren Privatsache. Privatsache ist es nicht mehr, wenn aufgrund solcher
Bestrebungen Folgen für die Allgemeinheit entstehen und die Angelegenheit zum
Politikum wird.

>>>Im übrigen handelt es sich hier nicht um öffentlich-rechtliche
>>>sondern um privat-rechtliche Ansprüche. Der Staat, die ihn vertretenen
>>>Regierungen, können auf solche Forderungen ohne ein Gesetz nicht
>>>verzichten.
>>
>> Der Staat kann auf nichts verzichten, was nicht sein Anspruch oder seine
>> Forderung ist.
>
>So ist es.

Und daher ist es nicht Sache des Staates, Privatinteressen zu vertreten.

>>> Eigentum ist nun mal grundgesetzlich geschützt.
>>
>> Sicher, und zwar im Geltungsbereich des Grundgesetzes, sowohl zeitlich
>> wie räumlich.
>
>....und persönlich. Jede Regierung nimmt nun mal die Interessen ihrer
>Bürger und Betriebe im Ausland wahr.

Wie bitte? Seit wann ist es Aufgabe von Regierungen, in private
Eigentumsstreitigkeiten einzugreifen?

[...]

>>>Wenn die
>>>Rot-Grünen das ändern wollen, dann mögen sie ein Gesetz auf der
>>>Grundlage des Art. 14 GG erlassen. Dieser Artikel erlaubt nun mal
>>>entsprechende Enteignungen.
>>
>> Was für Enteignungen sollte die Bundesregierung beabsichtigen?
>
>Enteignung des Vermögens der Vertriebenen in Tschechien und Polen.

Eine Bundesregierung kann nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes irgend etwas
enteignen lassen.

[...]

>> Was heißt "die Polen"? Das muss doch gar nicht die polnische Regierung
>> sein, die Reparationsforderungen aufstellen könnte. Die Aufstellungen
>> der durch die Deutschen versursachten Schäden werden derzeit z.B. von
>> Stadtverwaltungen wie in Warschau betrieben.
>
>So ist es. Also müssen die Vertriebenen Gegenrechnungen aufmachen.

Blödsinn. Die jetzigen Überlegungen in Polen, wie hoch denn wohl die durch
Deutsche verursachten Schäden sind, stellen die "Gegenrechnung" gegen die
Bestrebungen a la "Preußische Treuhand" dar.

[...]

--
Albrecht Kolthoff

Autor: "Frank Bügel" (2004-05-05 20:26:17)

Albrecht Kolthoff schrieb:

(...)

> > Deshalb ist es
> >auch nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen das Heft selbst in die Hand
> >nehmen.
>
> Das ist deren Privatsache. Privatsache ist es nicht mehr, wenn aufgrund solcher
> Bestrebungen Folgen für die Allgemeinheit entstehen und die Angelegenheit zum
> Politikum wird.

Richtig. Siehst Du das aber bei der zionistischen Holocaust-Industrie
genauso?

(...)
> >....und persönlich. Jede Regierung nimmt nun mal die Interessen ihrer
> >Bürger und Betriebe im Ausland wahr.
>
> Wie bitte? Seit wann ist es Aufgabe von Regierungen, in private
> Eigentumsstreitigkeiten einzugreifen?

Denke mal an Clinton, Israels Regierungen ... Da gibt es die besten
Vorbilder. Es ist schon komisch von Dir, sich einerseits als Knecht der
Holocaust-Industrie zu positionieren, um im gleichen Atemnzug die
gleichartigen Interessen und die Verhaltensweise deutscher Opfer bzw.
ihrer Nachkommen zu verurteilen.

Du mißt mit zwei Ellen: nur den "Engeln des Herrn" bleibt es
vorbehalten, in ganz Europa ihre offenen Eigentumsfragen in ihrem
Interesse zu regeln (siehe Ex-DDR und Restitution); machen das aber
Nichtjuden, in diesem Falle Deutsche, ist das "revisionistisch" und
natürlich ganz und gar verwerflich.

Du bist schon ein wunderlicher Kauz. Daß Du Dich nicht schämst,
Kolthoff.

(...)
> >> Was heißt "die Polen"? Das muss doch gar nicht die polnische Regierung
> >> sein, die Reparationsforderungen aufstellen könnte. Die Aufstellungen
> >> der durch die Deutschen versursachten Schäden werden derzeit z.B. von
> >> Stadtverwaltungen wie in Warschau betrieben.
> >
> >So ist es. Also müssen die Vertriebenen Gegenrechnungen aufmachen.
>
> Blödsinn. Die jetzigen Überlegungen in Polen, wie hoch denn wohl die durch
> Deutsche verursachten Schäden sind, stellen die "Gegenrechnung" gegen die
> Bestrebungen a la "Preußische Treuhand" dar.

Falsch: das eine sind *privatrechtliche* Vermögensansprüche, das andere
*staatliche Vereinbarungen* bzw. Erklärungen. Oder erklärte Polen, es
gibt uns im Gegenzug die -nach dem Krieg- geraubten deutschen Gebiete
zurück, wenn die BRD an Polen Reparationen zahlt?

Doch wohl nicht, oder?

Frank

Autor: "Frank Bügel" (2004-05-05 20:26:17)




Autor: "Frank Bügel" (2004-05-05 20:26:17)

Albrecht Kolthoff schrieb:

(...)

> > Deshalb ist es
> >auch nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen das Heft selbst in die Hand
> >nehmen.
>
> Das ist deren Privatsache. Privatsache ist es nicht mehr, wenn aufgrund solcher
> Bestrebungen Folgen für die Allgemeinheit entstehen und die Angelegenheit zum
> Politikum wird.

Richtig. Siehst Du das aber bei der zionistischen Holocaust-Industrie
genauso?

(...)
> >....und persönlich. Jede Regierung nimmt nun mal die Interessen ihrer
> >Bürger und Betriebe im Ausland wahr.
>
> Wie bitte? Seit wann ist es Aufgabe von Regierungen, in private
> Eigentumsstreitigkeiten einzugreifen?

Denke mal an Clinton, Israels Regierungen ... Da gibt es die besten
Vorbilder. Es ist schon komisch von Dir, sich einerseits als Knecht der
Holocaust-Industrie zu positionieren, um im gleichen Atemnzug die
gleichartigen Interessen und die Verhaltensweise deutscher Opfer bzw.
ihrer Nachkommen zu verurteilen.

Du mißt mit zwei Ellen: nur den "Engeln des Herrn" bleibt es
vorbehalten, in ganz Europa ihre offenen Eigentumsfragen in ihrem
Interesse zu regeln (siehe Ex-DDR und Restitution); machen das aber
Nichtjuden, in diesem Falle Deutsche, ist das "revisionistisch" und
natürlich ganz und gar verwerflich.

Du bist schon ein wunderlicher Kauz. Daß Du Dich nicht schämst,
Kolthoff.

(...)
> >> Was heißt "die Polen"? Das muss doch gar nicht die polnische Regierung
> >> sein, die Reparationsforderungen aufstellen könnte. Die Aufstellungen
> >> der durch die Deutschen versursachten Schäden werden derzeit z.B. von
> >> Stadtverwaltungen wie in Warschau betrieben.
> >
> >So ist es. Also müssen die Vertriebenen Gegenrechnungen aufmachen.
>
> Blödsinn. Die jetzigen Überlegungen in Polen, wie hoch denn wohl die durch
> Deutsche verursachten Schäden sind, stellen die "Gegenrechnung" gegen die
> Bestrebungen a la "Preußische Treuhand" dar.

Falsch: das eine sind *privatrechtliche* Vermögensansprüche, das andere
*staatliche Vereinbarungen* bzw. Erklärungen. Oder erklärte Polen, es
gibt uns im Gegenzug die -nach dem Krieg- geraubten deutschen Gebiete
zurück, wenn die BRD an Polen Reparationen zahlt?

Doch wohl nicht, oder?

Frank

Autor: Erich Pfennig (2004-05-06 09:30:21)

On Wed, 05 May 2004 18:36:01 +0200, Albrecht Kolthoff wrote:


>>>>> Hier hast du wiederum wenig begriffen. Eine Klagewelle aus Deutschland auf
>>>>> Herausgabe ehemaligen Besitzes in Polen würde eine Wiederaufnahme von
>>>>> Reparationsforderungen seitens polnischer Stellen bedeuten, und zwar an die
>>>>> Bundesrepublik Deutschland.
>>>>
>>>>Vielleicht. Es hat bisher niemand gefragt, ob die Bevölkerung
>>>>mit dem was irgendwelche Regierungen - rot oder schwarz - auf
>>>>diesem Gebiet verbrochen haben, einverstanden ist.
>>>
>>> Welche rote oder schwarze Regierung hat denn einen Weltkrieg und dann
>>> auch noch die Niederlage in diesem Weltkrieg verbrochen?
>>
>>Eben und trotzdem haben diese Regierungen nicht die Eigentumsinteressen
>>Deutscher gegenüber Polen und Tschechien aktiv vertreten.
>
> Was meinst du jetzt mit "trotzdem"?
>
> Die deutsche Regierung, deren Maßnahmen zur Kriegsniederlage, dem Potsdamer
> Abkommen und allen betreffenden Folgen geführt haben, war zwar nicht gerade
> gewählt worden, aber die Eigentumsinteressen von Deutschen hat sie mit ihren
> Handlungen gewiss nicht vertreten.
>
> Die späteren deutschen Regierungen waren dagegen nicht für die Folgen der
> Maßnahmen der früheren Regierung verantwortlich, dafür sind sie aber gewählt
> worden.

Jede deutsche Regierung ist verpflichtet die Interessen ihrer Bürger
gegenüber dem Ausland wahrzunehmen. Aus dem Verhalten aller Regierungen
in jüngster Zeit könnte geschlossen werden, daß die Vertriebenen in der
Bundesrepublik Bürger zweiter Klasse sind.

>> Deshalb ist es
>>auch nicht verwunderlich, wenn die Betroffenen das Heft selbst in die
>>Hand nehmen.
>
> Das ist deren Privatsache. Privatsache ist es nicht mehr, wenn aufgrund
> solcher Bestrebungen Folgen für die Allgemeinheit entstehen und die
> Angelegenheit zum Politikum wird.

Das war bei der Abfindung für Zwangsarbeiter ebenso. Man ist eben
lernfähig.

>>>>Im übrigen handelt es sich hier nicht um öffentlich-rechtliche
>>>>sondern um privat-rechtliche Ansprüche. Der Staat, die ihn
>>>>vertretenen Regierungen, können auf solche Forderungen ohne ein
>>>>Gesetz nicht verzichten.
>>>
>>> Der Staat kann auf nichts verzichten, was nicht sein Anspruch oder
>>> seine Forderung ist.
>>
>>So ist es.
>
> Und daher ist es nicht Sache des Staates, Privatinteressen zu vertreten.

Dann soll man mit dem Geseiere aufhören, wenn die Betroffenen das Heft
selbst in die Hand nehmen.

>>>> Eigentum ist nun mal grundgesetzlich geschützt.
>>>
>>> Sicher, und zwar im Geltungsbereich des Grundgesetzes, sowohl zeitlich
>>> wie räumlich.
>>
>>....und persönlich. Jede Regierung nimmt nun mal die Interessen ihrer
>>Bürger und Betriebe im Ausland wahr.
>
> Wie bitte? Seit wann ist es Aufgabe von Regierungen, in private
> Eigentumsstreitigkeiten einzugreifen?

Auch Eigentumsstreitigkeiten von Unternehmen im Ausland sind privat. Hier
sind Fischer & Co gerne bereit, die Interessen der Unternehmen zu
vertreten. Ich sagte schon, daß die Vertriebenen von ihrer Regierung wie
Bürger zweiter Klasse behandelt werden.

>>>>Wenn die
>>>>Rot-Grünen das ändern wollen, dann mögen sie ein Gesetz auf der
>>>>Grundlage des Art. 14 GG erlassen. Dieser Artikel erlaubt nun mal
>>>>entsprechende Enteignungen.
>>>
>>> Was für Enteignungen sollte die Bundesregierung beabsichtigen?
>>
>>Enteignung des Vermögens der Vertriebenen in Tschechien und Polen.
>
> Eine Bundesregierung kann nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes
> irgend etwas enteignen lassen.

Sie kann aber gegenüber Polen und Tschechien erklären, daß die
Bundesrepublik Deutschland auf alle Ansprüche, aus der Vertreibung nach
1945 jetzt und in Zukunft verzichten werde. Genau das wird keine Regierung
tun, weder Schwarz noch Grün-Rot, obwohl das aufgrund eines Gesetzes
jederzeit möglich wäre.

>>> Was heißt "die Polen"? Das muss doch gar nicht die polnische
>>> Regierung sein, die Reparationsforderungen aufstellen könnte. Die
>>> Aufstellungen der durch die Deutschen versursachten Schäden werden
>>> derzeit z.B. von Stadtverwaltungen wie in Warschau betrieben.
>>
>>So ist es. Also müssen die Vertriebenen Gegenrechnungen aufmachen.
>
> Blödsinn. Die jetzigen Überlegungen in Polen, wie hoch denn wohl die
> durch Deutsche verursachten Schäden sind, stellen die "Gegenrechnung"
> gegen die Bestrebungen a la "Preußische Treuhand" dar.

Eine Stadtverwaltung kann kein Verfahren gegen ein fremdes Land anstrengen.
Deshalb habe ich auch darauf hingewiesen, daß die Stadtverwaltung
Warschau sich zunächst mit der eigenen Regierung auseinander setzen
muß. Der Staat Polen hat schließlich das Vermögen der Vertriebenen
sowie die besetzten und unter seine Verwaltung gestellten Gebiete
zusammen mit den Gebieten aufgrund des Versailler Vertrages vereinnahmt.
Das sind schließlich auch Vermögenswerte. Das mit der Gegenrechnung habe
ich ironisch gemeint, weil ich davon ausging, daß das aufgrund des
Völkerrechts genau wie die Forderungen Warschaus nicht möglich ist und
dies als bekannt vorausgesetzt.

Erich
--
Erich Pfennig
http://www.alternativ.net/homes/pfennig#erich