Autor: <g.sontopski@mail.svenz.eu> (2008-04-25 22:07:29)
Bundesrepublik Deutschland:
Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?
Von Hans-Peter Thietz, ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten
Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments
Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der
Bundesrepublik
beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner
Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes,
durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und
Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.
Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und
die
Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse
überholt.
Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht
aufrecht erhalten:
Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles
regelnder
Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den
Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle
Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe.
Dieser Artikel 7 (2)
lautet:
»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle
Souveränität über seine
inneren und äußeren Angelegenheiten.«
Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger,
daß keinerlei
Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die
sich bis
dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem
offiziellen Namen
»Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen«
in seiner
revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am
31.3.1955, ergaben.
Der Überleitungsvertrag
Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich
12 Teile, von denen in der
Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen
ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit
insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der
Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte
überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik
Deutschland
gesprochen werden.
Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern
und Wählern
der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider
besseres Wissen
oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.
Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser
»Überleitungsvertrag« mit
seinen alliierten Vorschriften infolge des
»Zwei-plus-Vier-Vertrages« also
aufzuheben.
Eine seltsame »Vereinbarung ... «
Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag
über
die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der
geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung
entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«,
veröffentlicht als
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen
suspendiert
werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen
des
Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch
in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis