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BKA-Gesetz-Zusammenfassung: So langsam wird Stasi 2.0 komplett

Autor: Michael Mueller (2008-04-24 02:15:18)

Patrick Breyer hat in seinem Blog mal die geplanten Befugnisse des BKA
zusammengefasst:

<cite>

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden
dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine
prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
3. Foto der Person aufnehmen,
4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
6. Messungen an der Person vornehmen,
7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen
("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des
Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen
auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch
falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder
Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern
(Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation
überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat
gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf
Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der
Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so
ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger,
Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr
einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das
gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an
die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche,
Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und
nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

</cite>

Quelle:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundeskriminalamt-soll-zentrale-staatspolizei-werden/
Lizenz: CC-2.0-de-by

Fefe hat auch was:
http://blog.fefe.de/?tsśf2cb1a

Der Originaltext des Gesetzentwurfs:
http://netzpolitik.org/2008/der-entwurf-des-bka-gesetzes-zum-download/

Kommentar: Nicht alles davon ist neu, aber so langsam wird die
Stasi-Sammlung komplett. Gibt es eigentlich überhaupt noch etwas, das
die dann nicht dürfen und die Stasi durfte - v.a., wenn man auch noch
die Befugnisse der Geheimdienste[*] dazurechnet? - zumal mit diesem
Gesetz die eh schon rudimentäre Trennung zwischen Polizei und
Geheimdienst de facto Geschichte wäre. Schäuble und seine Fans halten
ja Stasi-Vergleiche für völlig abwegig, und ein bisschen haben die
auch recht meine ich: Mielke würde grün vor Neid werden.

Anderereseits: Offenbar sind auch Abgeordnete und insbesondere
Innenminister voll davon betroffen - schließlich sind sie Verursacher
einer abzuwehrenden Gefahr für Menschen- und Bürgerrechte. Das wird
bestimmt in der endgültigen Version noch bereinigt. :->

Wer jetzt noch nicht genug den Kopf geschüttelt hat, der mag die
Wochenschau-kompatible Meinung unserer lieben Bundesregierung lesen:
http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-lobt-positive-Entwicklung-des-Datenschutzrechts--/meldung/106915

Und wen interessiert, was das so für Politiker sind, sie so etwas
verzapfen, hier ein Beispiel:
http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian edathy-650-5810.html
dabei v.a. auf die Fragen und Antworten zu seinem (hüstel) kompakten
Interview mit RBB Radio 1 achten. Das ist übrigens auch der hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27731/1.html
Sozies halt...

mm

[*]: vgl. z.B:
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsschutz-Chef-Internet-zentrales-Instrument-fuer-Terroristen--/meldung/106895

[XP & fup2. Ich lese beide NGs mit.]
--
"Der Jugoslawienkrieg war die Frucht vom verbotenen Baum. Und diese
Frucht ist von Euch, von den Grünen da runtergeholt worden." - Peter
Gauweiler (CSU) zu Kerstin Müller (Grüne) auf sueddeutsche.de.

Autor: Michael Mueller (2008-04-24 02:15:18)




Autor: Michael Mueller (2008-04-24 02:15:18)

Patrick Breyer hat in seinem Blog mal die geplanten Befugnisse des BKA
zusammengefasst:

<cite>

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden
dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine
prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
3. Foto der Person aufnehmen,
4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
6. Messungen an der Person vornehmen,
7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen
("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des
Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen
auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch
falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder
Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern
(Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation
überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat
gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf
Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der
Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so
ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger,
Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr
einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das
gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an
die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche,
Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und
nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

</cite>

Quelle:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundeskriminalamt-soll-zentrale-staatspolizei-werden/
Lizenz: CC-2.0-de-by

Fefe hat auch was:
http://blog.fefe.de/?tsśf2cb1a

Der Originaltext des Gesetzentwurfs:
http://netzpolitik.org/2008/der-entwurf-des-bka-gesetzes-zum-download/

Kommentar: Nicht alles davon ist neu, aber so langsam wird die
Stasi-Sammlung komplett. Gibt es eigentlich überhaupt noch etwas, das
die dann nicht dürfen und die Stasi durfte - v.a., wenn man auch noch
die Befugnisse der Geheimdienste[*] dazurechnet? - zumal mit diesem
Gesetz die eh schon rudimentäre Trennung zwischen Polizei und
Geheimdienst de facto Geschichte wäre. Schäuble und seine Fans halten
ja Stasi-Vergleiche für völlig abwegig, und ein bisschen haben die
auch recht meine ich: Mielke würde grün vor Neid werden.

Anderereseits: Offenbar sind auch Abgeordnete und insbesondere
Innenminister voll davon betroffen - schließlich sind sie Verursacher
einer abzuwehrenden Gefahr für Menschen- und Bürgerrechte. Das wird
bestimmt in der endgültigen Version noch bereinigt. :->

Wer jetzt noch nicht genug den Kopf geschüttelt hat, der mag die
Wochenschau-kompatible Meinung unserer lieben Bundesregierung lesen:
http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-lobt-positive-Entwicklung-des-Datenschutzrechts--/meldung/106915

Und wen interessiert, was das so für Politiker sind, sie so etwas
verzapfen, hier ein Beispiel:
http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian edathy-650-5810.html
dabei v.a. auf die Fragen und Antworten zu seinem (hüstel) kompakten
Interview mit RBB Radio 1 achten. Das ist übrigens auch der hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27731/1.html
Sozies halt...

mm

[*]: vgl. z.B:
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsschutz-Chef-Internet-zentrales-Instrument-fuer-Terroristen--/meldung/106895

[XP & fup2. Ich lese beide NGs mit.]
--
"Der Jugoslawienkrieg war die Frucht vom verbotenen Baum. Und diese
Frucht ist von Euch, von den Grünen da runtergeholt worden." - Peter
Gauweiler (CSU) zu Kerstin Müller (Grüne) auf sueddeutsche.de.