« zurück zur Hauptseite

Verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung (Par.130 StGB)

Autor: "jan perlwitz" (2005-11-21 09:49:04)

Was ist die verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung? Wie weit zurueck
koennen die aussagen liegen, um jemanden wegen Volksverhetzung
anzuzeigen? Danke.

Fup2:dspm

Autor: "Lars Braesicke" (2005-11-21 19:33:42)

jan perlwitz schrieb:
> Was ist die verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung? Wie weit zurueck
> koennen die aussagen liegen, um jemanden wegen Volksverhetzung
> anzuzeigen?

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht
sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen
Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder
Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für
besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

http://dejure.org/gesetze/StGB/78a.html
§ 78a Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand
gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem
Zeitpunkt.

Interessant weiterhin:
http://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html (Ruhen der Verj.)
http://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html (Unterbrechung der Verj.)


http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(1) [...] wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer [...]
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
[...]
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe [...]

Das macht folg. Verjährungsfristen:
5 Jahre für §130 (1), (3), 3 Jahre bei §130 (2), (4).

> Danke.

Bitte.

Lars

Autor: "Lars Braesicke" (2005-11-21 19:33:42)




Autor: "Lars Braesicke" (2005-11-21 19:33:42)

jan perlwitz schrieb:
> Was ist die verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung? Wie weit zurueck
> koennen die aussagen liegen, um jemanden wegen Volksverhetzung
> anzuzeigen?

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht
sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr
als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen
Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder
Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für
besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

http://dejure.org/gesetze/StGB/78a.html
§ 78a Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand
gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem
Zeitpunkt.

Interessant weiterhin:
http://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html (Ruhen der Verj.)
http://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html (Unterbrechung der Verj.)


http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(1) [...] wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer [...]
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
[...]
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe [...]

Das macht folg. Verjährungsfristen:
5 Jahre für §130 (1), (3), 3 Jahre bei §130 (2), (4).

> Danke.

Bitte.

Lars

Autor: "Lars Braesicke" (2005-11-21 19:37:05)

Lars Braesicke schrieb:
> Das macht folg. Verjährungsfristen:
> 5 Jahre für §130 (1), (3), 3 Jahre bei §130 (2), (4).

Nö, nochmal nachgedacht:
5 Jahre für alle Absätze des §130, wie aus §78 (4) hervorgeht.

Lars

--
http://costofwar.com/index-world-hunger.html

Autor: "jan perlwitz" (2005-11-21 11:46:42)

Lars Braesicke wrote:
> Lars Braesicke schrieb:
> > Das macht folg. Verj

Autor: AngryHippo XVI (2005-11-21 21:58:36)

Lars Braesicke wrote:
> jan perlwitz schrieb:
>
>>Was ist die verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung? Wie weit zurueck
>>koennen die aussagen liegen, um jemanden wegen Volksverhetzung
>>anzuzeigen?
>
>
> http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
> (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
> 1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht
> sind,

Aber lebenslänglich gibt es doch nur für Mord, und ich denke, Mord
verjährt nicht...


--
"Und so viele der Menschen hier in der Arena, waren, wie Sie wissen,
sowieso unterpriviligiert, also läuft dies - dies [sie kichert leicht]
sehr gut für sie",
Barbara Bush, 4.9.2005

Autor: "Christoph Neumann" (2005-11-21 22:09:13)

jan perlwitz schrieb:

> Was ist die verjaehrungsfrist fuer Volksverhetzung?

5 Jahre

> Wie weit zurueck
> koennen die aussagen liegen, um jemanden wegen Volksverhetzung
> anzuzeigen?

Kurz vor Ablauf der 5 Jahre, damit die StA noch Gelegenheit hat eine
Unterbrechung der Verjährung herbeizuführen.


--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs

Autor: "Ingo G. Becker" (2005-11-21 22:14:39)

Am Mon, 21 Nov 2005 21:58:36 +0100 schrieb AngryHippo XVI:


>
> Aber lebenslänglich gibt es doch nur für Mord, und ich denke, Mord
> verjährt nicht...

§80 - StGB

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird
mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn
Jahren bestraft.

Autor: AngryHippo XVI (2005-11-21 22:22:48)

Ingo G. Becker wrote:
> Am Mon, 21 Nov 2005 21:58:36 +0100 schrieb AngryHippo XVI:
>
>
>
>>Aber lebenslänglich gibt es doch nur für Mord, und ich denke, Mord
>>verjährt nicht...
>
>
> §80 - StGB
>
> Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
> Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
> Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird
> mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn
> Jahren bestraft.

Weiß Bush das?

Wo kann ich Anzeige erstatten?

--
"Und so viele der Menschen hier in der Arena, waren, wie Sie wissen,
sowieso unterpriviligiert, also läuft dies - dies [sie kichert leicht]
sehr gut für sie",
Barbara Bush, 4.9.2005

 1    2    3    ›    »