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"Kein Geld für Hinterbliebene"

Autor: Guenter Gruebler (2003-06-28 20:12:49)

"Karlsruhe(dpa). Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes
keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen. In einem
Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die
Forderungen vier griechischer Kläger wegen eines vor fast 60 Jahren
begangenen SS-Massakers in Griechenland abgewiesen. Mit dem BGH-Urteil
bleibt das Massaker von Distomo, bei dem im Juni 1944 von einer
SS-Einheit 217 Zivilisten ermordet wurden, in Deutschland ohne
juristische Konsequenzen. Der Vorsitzende des III. Zivilsenats
Eberhard Rinne sagte bei der Urteilsbegründung: ´Das Massaker von
Distomo war eines der abscheulichsten Kriegsverbrechen des Zweiten
Weltkriegs.´ Allerding müsse der BGH den Fall ´mit den beschränkten
Mitteln des Rechts zu lösen versuchen´. Ansprüche der Hinterbliebenen
ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem
Amtshaftungsrecht ableiten."

(Erkelenzer Nachrichten, 27.06.03, S.3)

Soweit, sogut.

Was geschah mit den SS-Männern?
Gab es in anderen Faellen [z.B. Lidice, Oradur, A... (ich komm jetzt
nicht auf den Namen, bitte um Unterstuetzung) Hoehlen]
Schadensersatzforderungen?
Wie wurde dann entschieden?


guenter

Autor: Guenter Gruebler (2003-06-28 20:12:49)




Autor: Guenter Gruebler (2003-06-28 20:12:49)

"Karlsruhe(dpa). Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes
keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen. In einem
Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die
Forderungen vier griechischer Kläger wegen eines vor fast 60 Jahren
begangenen SS-Massakers in Griechenland abgewiesen. Mit dem BGH-Urteil
bleibt das Massaker von Distomo, bei dem im Juni 1944 von einer
SS-Einheit 217 Zivilisten ermordet wurden, in Deutschland ohne
juristische Konsequenzen. Der Vorsitzende des III. Zivilsenats
Eberhard Rinne sagte bei der Urteilsbegründung: ´Das Massaker von
Distomo war eines der abscheulichsten Kriegsverbrechen des Zweiten
Weltkriegs.´ Allerding müsse der BGH den Fall ´mit den beschränkten
Mitteln des Rechts zu lösen versuchen´. Ansprüche der Hinterbliebenen
ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem
Amtshaftungsrecht ableiten."

(Erkelenzer Nachrichten, 27.06.03, S.3)

Soweit, sogut.

Was geschah mit den SS-Männern?
Gab es in anderen Faellen [z.B. Lidice, Oradur, A... (ich komm jetzt
nicht auf den Namen, bitte um Unterstuetzung) Hoehlen]
Schadensersatzforderungen?
Wie wurde dann entschieden?


guenter